Mag. Karin Krones
Öffentliche Notarin in 3350 Haag

Häufige Fragen

Notar oder Rechtsanwalt?

"Hat Ihnen schon einmal jemand mit dem Notar gedroht?"

Der Notar steht für das Recht. Er berät und vermittelt zwischen den Parteien, ohne für die eine oder andere Seite Partei zu ergreifen. Nur dadurch ist es möglich, gute Regelungen zu erreichen, die keine Rechtsstreitigkeiten zur Folge haben.

Muss ich zu einem bestimmten Notar gehen? Gibt es einen "Gebietsschutz"?

Nein und "teilweise".
Alle österreichischen Notarinnen und Notare sind zur Berufsausübung im gesamten Bundesgebiet berechtigt.
Allerdings gibt es eine Ausnahme für die Tätigkeit als Gerichtskommissär bei Verlassenschaften. Dennoch können sie den Notar Ihrer Wahl auch bei Verlassenschaften heranziehen. Er wird dann mit dem zuständigen Gerichtskommissär zusammenarbeiten.

Was kostet ...?

Die erste Rechtsberatung ist bei jedem Notar kostenlos.
Ein gesetzlich vorgegebener Tarif (Notariatstarifgesetz) legt die Obergrenze für die dem Notar zustehende Entlohnung für seine Dienste fest. Steuern und staatliche Gebühren, die im Notariat eingehoben werden, ersparen Ihnen weitere Wege und werden vom Notar ohne Zuschlag direkt an die entsprechenden Finanzbehörden abgeführt.
Wir geben Ihnen auf Anfrage gerne über die für Ihr Rechtsgeschäft zu erwartenden Kosten unverbindlich Auskunft. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Kosten erst nach einer Erhebung der konkreten Rahmenbedingungen Ihres Rechtsgeschäftes festgestellt werden können. Z.B. ist bei Geschäften mit Liegenschaften oft zuerst die Einsicht ins Grundbuch notwendig. Eine verbindliche Kostenauskunft kann in der Regel erst nach dem (kostenlosen!) Erstgespräch gegeben werden, weil erst dann alle Rahmenbedingungen bekannt sind.

Wie wird man Notar, welche Qualifikationen sind notwendig?

Die Grundlage für die Ausbildung zum Notar ist der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums ("Jus") und eine Gerichtspraxis von mindestens fünf Monaten. Darauf aufsetzend ist eine Ausbildung als "Kandidat" durch einen Notar notwendig. Während dieser Ausbildung ist die zweiteilige Notariatsprüfung abzulegen. Nach mindestens sieben Jahren Praxis (drei davon nach erfolgreicher Ablegung der Notariatsprüfung) kann die Ernennung zum Notar durch den Bundesminister für Justiz erfolgen. Dafür muss man sich für eine Amtsstelle in einem Ausschreibungsverfahren bewerben. Eine detaillierte Beschreibung der Rechtsberufe in Österreich und die dafür notwendige Ausbildung finden Sie in den Broschüren am Ende dieser Seite des Bundesministeriums für Justiz.